Mitgliedsbeiträge

§ 4 der Satzung

Entstehung der Mitgliedschaft

1.    Mitglied des Vereins kann jede volljährige oder minderjährige Person werden, wenn sie beim Vorstand des Vereins einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellt. Der Aufnahmeantrag eines Minderjährigen bedarf der schriftlichen Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

2.    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Vereins. Lehnt der Vorstand den Aufnahme­antrag ab, steht dem Betroffenen die Berufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet über den Aufnahmeantrag vereinsintern endgültig.

3.    Der Vereinsvorstand kann Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernennen.

Mitgliedsbeiträge

gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2. Februar 2006

gültig ab 1. April 2006

 

Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

Familienbeitrag für alle Familienangehörigen
1. Grades

120 €

40 €

Erwachsene

90 €

20 €

Jugendliche bis 18 Jahre
sowie Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen über 18 Jahre

50 €

20 €

Jugendliche bis 14 Jahre

30 €

20 €

Aufnahmeantrag

 

 

 

 

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